Aussetzung der Jagdsteuer
Nachweis der im Jagdjahr 2010/2011 erbrachten Leistungen der Jägerschaft
Der Vereinbarung zur Aussetzung der Erhebung der Jagdsteuer zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der
Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt des LJV Rheinland-Pfalz haben sich mehr als 95% der Jagdausübungsberechtigten angeschlossen. Bezogen auf die Gesamtfläche der Reviere sind es mehr als 98 %. Aufgrund dieser hohen Zustimmungsquote kann man die Jagdsteuer im Landkreis Bad Dürkheim als faktisch abgeschafft betrachten.
Die Vereinbarung zur Jagdsteuer sieht vor, dass die Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt nach dem Ablauf des Jagdjahres den Nachweis über die Leistungen der Jägerschaft bei der Fallwildentsorgung und den Biotop pflegenden Maßnahmen führt. Der Wert der gesamten Leistungen muß mindestens der Höhe der Jagdsteuereinnahmen des Landkreises entsprechen.
Der Nachweis bei der Fallwildentsorgung wird über die Statistik, basierend auf den Wildnachweisungen der Reviere, geführt werden. Die Jagdausübungsberechtigten müssen dabei nur die Wildnachweisungen entsprechend führen und darauf achten, das angefallene Fallwild komplett zu erfassen. Sonst sind hier keine zusätzlichen Aktivitäten von Seiten der Jagdausübungsberechtigten erforderlich. Die Auswertung und Berechnung erfolgt durch die Kreisverwaltung und die Kreisgruppe.
Die Erfassung der Biotop pflegenden Maßnahmen muß durch die Jagdausübungsberechtigten für ihre Reviere erfolgen. Darunter fallen z.B. Anlage und Erhaltung von Hecken, Schutzgehölzen und Feldholzinseln, Bepflanzung von Kies- und Erdgruben, Anlage und Pflege von Verbissgehölzen, Wildwiesen, Wildäckern und Feuchtbiotopen, Arten- und Bestandserfassung, Unterstützung von wildbiologischen Forschungen, Maßnahmen zur Reduktion von Wildunfällen (Warnreflektoren). Zur Erfassung dieser Maßnahmen wird von der Kreisgruppe ein Formular bereitgestellt, in das Art und Aufwendungen der einzelnen Maßnahmen eingetragen werden sollen. Für Arbeitsstunden und Maschinenstunden werden Regelsätze im Formular vorgegeben, damit einheitlich abgerechnet werden kann. Tatsächlich angefallene Kosten für Material oder Fremdleistungen können natürlich in der nachweisbaren Höhe angegeben werden. Das Formular wird Ende Januar 2011 auf der Homepage der Kreisgruppe eingestellt werden und kann direkt am Computer ausgefüllt werden. Über die Hegeringleiter wird das Formular auch in Papierform erhältlich sein.
Die ausgefüllten Formulare sollen bitte bis zum 15. April 2011 an die zuständigen Hegeringleiter gesandt werden. Anschließend wird die Kreisgruppe eine zusammenfassende Darstellung aller Maßnahmen erstellen, die dann der Kreisverwaltung zusammen mit der Fallwildstatistik als Nachweis der Leistungen der Jägerschaft für das Jagdjahr 2010/2011 vorgelegt werden wird.
Ich bitte alle Revierpächter, alle Maßnahmen der Kategorie Biotoppflege, auch kleinere Aktivitäten, zu erfassen, auch wenn es etwas Mühe bereitet. Es wird sehr viel in den Revieren getan, ohne dass dies einer breiteren Öffentlichkeit bewusst ist. Ich sehe daher diese Erfassung auch als Chance an, die Leistungen der Jägerschaft auf diesem Gebiet besser sichtbar zu machen. Selbstverständlich wird die Kreisgruppe über das Gesamtergebnis aller erbrachten Leistungen informieren.
Grünstadt den 15.02.2011
Dr. Hans Detlef Meyer KGV