Der Weg zur Jägerprüfung
Die Kreisgruppe führt einmal im Jahr ein Seminar durch, um Jagdscheinanwärter auf die alljährlich im April/Mai stattfindende Jägerprüfung vorzubereiten.
Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Bad Dürkheim führt einmal im Jahr jeweils am zweiten Mittwoch im Monat Mai die schriftliche Jägerprüfung durch. Der schriftlichen Prüfung geht ca. acht bis zehn Tage vorher die Schießprüfung voraus. Nach bestandener Schießprüfung und abgelegter schriftlicher Prüfung folgt ca. ein bis zwei Wochen später der mündlich/praktische Teil.
Um das Prüfungsziel zu erreichen, ist nachstehende Vorgehensweise erforderlich:
Melden Sie sich spätestens bis Mitte April bei den zuständigen Herren der Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt:
Kamil Jerdonek oder Michael Seufert,
E-Mail
oder bei der Unteren Jagdbehörde,
Kreisverwaltung Bad Dürkheim,
Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim
Frau Ingeborg Schwab
Telefon: 06322 961-3006
E-Mail
und bekunden Sie schriftlich formlos Ihre Absicht, an der Jägerprüfung im Frühjahr des Folgejahres teilzunehmen.
Folgende Informationen sollte Ihre schriftliche Anmeldung enthalten:
- Betreff: Vorbereitung zur Jägerprüfung im Frühjahr 20xx
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mail-Adressenangabe
Vorabinformationen werden gerne vom Kreisjagdmeister telefonisch erteilt.
Mitte bis Ende April werden Sie von der Unteren Jagdbehörde zu einem ersten Informationsgespräch mit dem Kreisjagdmeister und dem Ausbildungsleiter der Kreisgruppe eingeladen.
Bei diesem Treffen werden alle Details wie Termine, Lehrgangsverlauf, Lernmaterial usw. besprochen.
Ab Mai beginnt der Lehrgang für Waffensachkunde, um anschließend mit der praktischen Schießausbildung fortzufahren.
Ab Oktober bis April finden unsere Ausbildungsabende (ca. 15 Termine) bzw. Exkursionen mit unserem Ausbilder-Team statt.
Anmeldung zur Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung (Details werden im Rahmen der Ausbildungsseminars bekannt gegeben).
Einladung zur Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde mit den jeweiligen Termin- und Ortsangaben
a) Schießprüfung
b) schriftliche Jägerprüfung
c) mündlich/praktische Prüfung