Biotoppflege
Nachweis der im ablaufenden Jagdjahr erbrachten Leistungen der Jägerschaft für Biotop pflegende und Artenschutz-Maßnahmen
Die Vereinbarung zur Jagdsteuer sieht vor, dass die Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt nach dem Ablauf eines jeden Jagdjahres den Nachweis über die Leistungen der Jägerschaft bei der Fallwildentsorgung und den Biotop pflegenden Maßnahmen führt. Der Wert der gesamten Leistungen muß mindestens der Höhe der Jagdsteuereinnahmen des Landkreises entsprechen.
Der Nachweis bei der Fallwildentsorgung wird über die Statistik, basierend auf den Wildnachweisungen der Reviere, geführt. Die Jagdausübungsberechtigten müssen dabei nur die Wildnachweisung entsprechend führen und darauf achten, das angefallene Fallwild zu erfassen. Sonst sind keine zusätzlichen Aktivitäten von Seiten der Jagdausübungsberechtigten erforderlich. Die Auswertung und Berechnung erfolgt durch diee Kreisverwaltung und die Kreisgruppe.
Die Erfassung der biotoppflegenden Maßnahmen muß durch die Jagdausübungsberechtigten erfolgen. Darunter fallen z.B. Anlage und Erhaltung von Hecken, Schutzgehölzen und Feldholzinseln, Bepflanzung von Kies- und Erdgruben, Anlage und Pflege von Verbissgehölzen, Wildwiesen, Wildäckern und Feuchtbiotopen, Arten- und Bestandserfassung, Unterstützung von wildbiologischen Forschungen, Maßnahmen zur Reduktion vom Wildunfällen, wie z.B. Anbringen von Duftmarkierungen.
Zur leichteren Erfassung dieser Maßnahmen ist hier ein Erfassungsbogen (siehe weiter unten) eingestellt, in den Art und Aufwendungen der einzelnen Maßnahmen eingetragen werden sollen. Für Arbeitsstunden und Maschinenstunden werden Regelsätze untenstehend vorgegeben, damit einheitlich abgerechnet werden kann. Tatsächlich anfallende Kosten für Material und Fremdleistungen können in nachweisbaren Höhen angegeben werden. Nachdem der Erfassungsbogen am PC ausgefüllt wurde, kann dieser zur weiteren Verwendung (=Abgabe bei zuständigen Hegeringleitern) ausgedruckt werden.
Sätze für Kostenberechnung:
Arbeitsstunden: 30,- €
Mulchen/ha (Komplettkosten): 100,- €
Fräsen/ha (Komplettkosten): 100,- bis 150,- €
Kreiselegge mit Drillmaschine (komlpettkosten): 117,- €
Drillmaschine/ha (Komlpettkosten): 48,- €
Heckenschere/Std. (nur Maschinenkosten): 5,- €
Motorsäge/Std. (nur Maschinenkosten): 5,- €
Motorsense/Std. (nur Maschinenkosten): 5,- €
Die ausgefüllten Formulare sollen bitte bis zum 15. April eines jeden Jagdjahres ausschließlich an die zuständigen Hegeringleiter gesandt werden, damit gewährleistet ist, dass alle Maßnahmen erfasst werden.