Biotoppflege

Nachweis der im ablaufenden Jagdjahr erbrachten Leistungen der Jägerschaft für biotoppflegende Maßnahmen und Artenschutz

Die Kreisgruppe Bad Dürkheim-Neustadt übernimmt im Auftrag der Unteren Jagdbehörde Bad Dürkheim die Sammlung und Auswertung der Erfassungsbögen für biotoppflegende Maßnahmen und Artenschutz. Die KG erbringt diesen Service als Dienstleistung zur Unterstützung der Jägerschaft im Landkreis Bad Dürkheim. Grundlage ist die vertragliche Verpflichtung der Jagdpächter gegenüber der Kreisverwaltung, im Gegenzug zum Entfall der Jagdsteuer, biotoppflegende und Artenschutzmaßnahmen in ihren Revieren durchzuführen und zu dokumentieren.

Darunter fallen z.B. Anlage und Erhaltung von Hecken, Schutzgehölzen und Feldholzinseln, Bepflanzung von Kies- und Erdgruben, Anlage und Pflege von Verbissgehölzen, Wildwiesen, Wildäckern und Feuchtbiotopen, Arten- und Bestandserfassung, Unterstützung von wildbiologischen Forschungen, Maßnahmen zur Reduktion vom Wildunfällen, wie z.B. Anbringen von Duftmarkierungen.

Der Wert der gesamten Leistungen muss mindestens der Höhe der Jagdsteuereinnahmen des Landkreises entsprechen.

Der Nachweis bei der Fallwildentsorgung wird über die Statistik, basierend auf den Streckenmeldungen der Reviere, geführt. Die Jagdausübungsberechtigten müssen dabei nur die Streckenmeldung entsprechend führen und darauf achten, das angefallene Fallwild zu erfassen. Sonst sind keine zusätzlichen Aktivitäten von Seiten der Jagdausübungsberechtigten erforderlich.

Zur leichteren Erfassung der biotoppflegenden und Artenschutzmaßnahmen steht ein Erfassungsbogen Biotoppflege (siehe weiter unten) zum Download zur Verfügung, in den Art und Aufwendungen der einzelnen Maßnahmen eingetragen werden sollen. Für Arbeitsstunden und Maschinenstunden werden Regelsätze untenstehend vorgegeben, damit einheitlich abgerechnet werden kann. Tatsächlich anfallende Kosten für Material und Fremdleistungen können in nachweisbaren Höhen angegeben werden.

Sätze für die Kostenberechnung:

Arbeitsstunden: 30,- €

Mulchen/ha (Komplettkosten):  100,- €

Fräsen/ha (Komplettkosten):   100,- bis 150,- €

Kreiselegge mit Drillmaschine (Komplettkosten):  117,- €

Drillmaschine/ha (Komplettkosten):    48,- €

Heckenschere/Std. (nur Maschinenkosten):   5,- €

Motorsäge/Std. (nur Maschinenkosten):   5,- €

Motorsense/Std. (nur Maschinenkosten):   5,- €

Gefahrene Kilometer: 0,38 €/km

Nachdem der Erfassungsbogen am PC ausgefüllt wurde, soll dieser bitte bis zum 30. April zur weiteren Verwendung an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

biotoppflege.kgduew@gmail.com

Von einer direkten Übersendung an die Kreisverwaltung oder an die Hegeringleiter ist abzusehen. Auch Papierformulare können nicht angenommen werden.

Erfassungsbogen Biotoppflege

Muster für Erfassungsbogen