Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes war der Anlass für eine außerordentliche Mitgliederversammlung im HR I. Bei der sehr gut besuchten Veranstaltung wurden die Inhalte des Entwurfs von KGV Dr. Anton Negele vorgestellt. In einer sehr lebhaften Diskussion kam das Unverständnis über einen Gesetzentwurf bar jeder wildbiologischen Fachkompetenz und voller verfassungsfeindlicher Aspekte gegenüber Tierschutz und Eigentumsrecht zum Ausdruck. Die Enttäuschung gegenüber der dafür verantwortlichen Politik war förmlich zu greifen.
Alle Teilnehmer sind sich einig. Dieser Entwurf darf nur einen Weg gehen und zwar den in die Tonne!