Tierschutz gilt nicht nur bei der Mahd

Schreckliche Bilder erreichten uns aus einem Revier hinter Grünstadt. Hier kam ein Kitz bei einer Renaturierungsmaßnahme zu Tode. Derzeit ermitteln die ansässigen Landwirte den oder die Verantwortlichen. Grund genug für uns darauf hinzuweisen, dass der Tierschutz und die Verantwortung des Landwirts nicht nur bei der Mahd gilt, sondern auch bei allen Maßnahmen auf den Flächen greift, bei denen Tiere verletzt oder getötet werden können. Auch bei diesen Maßnahmen unterstützen wir ehrenamtlich unsere Landwirte und Winzer, weitere Informationen und Terminvergabe unter: www.kitzrettung-duew.de

Knut Bruckbauer, Schatzmeister