Parallelwelten

Bild © Lamour / LJV-RLP

In einer Pressemitteilung verkündet Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz, mit dem neuen Jagdgesetzentwurf in Rheinland-Pfalz sei eine gute Ausgangslage für eine moderne Fortentwicklung der landesjagdrechtlichen Vorschriften geschaffen worden, die das Jagdwesen an gesellschaftliche und umweltpolitische Herausforderungen anpasse. Der Wildtierschutz e.V. Deutschland vermeldet hingegen, der Jagdgesetzentwurf sei weder modern noch zeitgemäß, sondern nicht verfassungskonform. Mag diese widersprüchliche Sicht daran liegen, dass Dr. Manz seine Sicht beim Ökologischen Jagdverband verkündet hat, der gerade mal 1% der Jägerschaft repräsentieren, die sich zudem aus Waldbesitzern rekrutieren? Der Wildtierschutz e.V. teilt hingegen seine Sicht mit dem Deutschen Jagdverband, der für 99% der organisierten Jäger spricht. Dr. Manz versteigt sich z.B. in seiner Presseerklärung in die Behauptung: „Das Gesetz stellt klar, dass Muttertiere auch nach Ende der Stillzeit geschützt sind, wenn ihr Nachwuchs auf die Führung des Alttieres angewiesen ist.“ Das stimmt so nicht! In § 22 Abs. 2 und 3 des Jagdgesetzentwurfs wird der Muttertierschutz so weit gelockert, dass es möglich wäre, Muttertiere, die ein Jungtier haben, zu erlegen.